Einführung der 2G-Regel ab 17. November

Ab dem 17. November gilt auch im Sportbereich für den Zutritt zu geschlossenen Räumen (Turnhalle, Umkleiden, Duschen, ...) die 2G-Regel. Diese dürfen dann nur noch von nachweislich Geimpften oder Genesenen oder Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres betreten werden.

Hier findet ihr das zugehörige Hygienekonzept des SCE.

Weitere Informationen zur aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Braunschweig (2G-Regel):